Artikel 11 Pokal und Medaillen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
11.01

Der Originalpokal, der für die offizielle Pokalübergabe beim Endspiel und für andere offizielle, von der UEFA genehmigte Veranstaltungen verwendet wird, bleibt stets im Besitz der UEFA. Der Sieger erhält eine Nachbildung in Originalgröße, die Siegertrophäe der UEFA Women's Champions League.

11.02

Nachbildungen, die (früheren und aktuellen) Gewinnern des Wettbewerbs überreicht werden, müssen jederzeit unter der Kontrolle des betreffenden Vereins bleiben und dürfen das Land des Vereins ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht verlassen; in dieser Hinsicht müssen die Vereine allen Anfragen der UEFA-Administration zur Bestätigung des Standorts der ihnen überreichten Nachbildungen nachkommen. Die Vereine dürfen keine Verwendung der Nachbildung in einem Kontext erlauben, in dem Dritte (einschließlich Sponsoren und anderer kommerzieller Partner) auftreten dürfen oder der zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder dem Wettbewerb führen könnte. Die Vereine sind verpflichtet, jegliche von der UEFA herausgegebenen Richtlinien zur Verwendung des Pokals einzuhalten.

11.03

Der Sieger erhält 40 Gold-, der zweite Finalist 40 Silbermedaillen. Die Herstellung zusätzlicher Medaillen ist nicht erlaubt.