Artikel 13 Wettbewerbsphasen und Setzsystem - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
13.01

Sämtliche Spiele des Wettbewerbs werden in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ausgetragen. Die Halbzeitpause dauert 15 Minuten.

13.02

Die Wettbewerbsphasen sind wie folgt (vgl. Anhang B):

  • Meisterweg, bestehend aus:

    • Vorrunde (falls sich mehr als 50 Verbände für den Wettbewerb anmelden);

    • erste Runde;

    • zweite Runde;

  • Ligaweg, bestehend aus:

    • erste Runde;

    • zweite Runde;

  • Gruppenphase (sechs Spieltage);

  • K.-o.-Phase:

    • Viertelfinale;

    • Halbfinale;

    • Endspiel.

13.03

Die Vereine werden für die erste und zweite Runde sowie die Gruppenphase anhand der zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer dieser Runden zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine, zwischen denen noch eine Begegnung aussteht, verwendet.

13.04

Für die Auslosung der ersten Runde werden die Vereine auf Grundlage der zu Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und von Absatz 13.03 in zwei Töpfe eingeteilt. In jeder Vierergruppe werden zwei Halbfinalpaarungen ausgelost. Die Vereine aus Topf 1 werden für die beiden Halbfinale als Heimmannschaft bestimmt. Für das Endspiel und das Spiel um den dritten Platz gilt der Verein mit dem höheren Koeffizienten in der betreffenden Begegnung als Heimmannschaft. Für den Fall, dass Mannschaften in Dreiergruppen ausgelost werden müssen, wird die Mannschaft mit dem höchsten Koeffizienten direkt für das Endspiel gesetzt und als Heimmannschaft dieser Paarung bestimmt; die zwei anderen Mannschaften tragen eine einzige Begegnung aus, wobei die Mannschaft aus Topf 1 als Heimmannschaft bestimmt wird. Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen.

13.05

Für die Auslosung der Paarungen der zweiten Runde werden die Teilnehmer auf der Grundlage der Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und von Absatz 13.03 je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.

13.06

Die Spielpaarungen werden ausgelost. Sofern in diesem Reglement nichts anderes angegeben ist, hat bei Begegnungen mit Hin- und Rückspiel der erstgezogene Verein im Hinspiel Heimrecht.

13.07

Für die Auslosung werden die 16 Vereine der Gruppenphase in vier Töpfe mit je vier Mannschaften eingeteilt. Der erste Topf umfasst den Titelhalter (topgesetzt) und die nationalen Meister der drei bestplatzierten Verbände gemäß Eintrittsliste (vgl. Anhang A). Handelt es sich beim Titelhalter um den nationalen Meister eines der drei bestplatzierten Verbände, ist die vierte Mannschaft in diesem Topf der Meister des Verbands auf Platz 4 gemäß Eintrittsliste. Die drei übrigen Töpfe setzen sich auf der Grundlage der vor Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste zusammen (vgl. Anhang D).

13.08

Für das Viertelfinale werden die Gruppensieger jeweils vor den Gruppenzweiten gesetzt.

13.09

Die UEFA-Administration kann unter gegebenen Umständen entscheiden, dass nur eine Begegnung ausgetragen wird und legt die entsprechenden Grundsätze für die Bestimmung des Siegers fest.