Artikel 22 Bestimmung der Ausrichter der ersten Runde - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
22.01

Nach der Auslosung der ersten Runde müssen die Vereine jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sich die Vereine nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen:

  1. Bekundet ein Verein Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.

  2. Wenn mehr als ein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    • Meinung der Mehrheit der Vereine;

    • Vorrang für Vereine aus Verbänden, aus denen nicht bereits Vereine ein Miniturnier im Rahmen der ersten Runde ausrichten;

    • Losentscheid.

  3. Bekundet kein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverein durch Losentscheid.