Artikel 38 Trainingseinheiten - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
38.01

In der ersten Runde muss jeder Mannschaft für die gesamte Dauer des Miniturniers ein eigener Trainingsplatz zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmsweise können sich vier Mannschaften zwei Spielfelder teilen. Die Mannschaften müssen die Möglichkeit haben, diese Spielfelder jederzeit und so oft sie wünschen zu benützen. Die Unterlage der Trainingsplätze muss gleich beschaffen sein wie die für das Turnier verwendeten Spielfelder und die Plätze müssen von ähnlicher Größe, in perfektem Zustand, frisch gemäht, vollständig markiert und mit Standard- und/oder beweglichen Toren ausgestattet sein. Der Trainingsplatz darf nicht mehr als 30 Bus-Fahrtminuten von der Unterkunft der jeweiligen Mannschaft entfernt liegen.

38.02

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf der Gastverein am Vortag jedes Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Die Länge der Trainingseinheit beträgt höchstens 60 Minuten, es sei denn, mit dem Ausrichterverein wurde eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Werden bei Miniturnieren der ersten Runde alle Spiele im selben Stadion ausgetragen, wird die Dauer der Trainingseinheiten auf 45 Minuten verkürzt. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld am folgenden Tag unbespielbar werden, sind andere, von der UEFA im Voraus genehmigte Trainingsplätze zur Verfügung zu stellen. Priorität haben allerdings die Gastvereine, weshalb zunächst die Trainingseinheiten der Ausrichtervereine zu verlegen sind. Alternativ können im Stadion alle Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds jeder Mannschaft schriftlich mitgeteilt wird. Zusätzlich darf ein Gastverein eine Trainingseinheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem anderen, mit dem Ausrichterverein vereinbarten Ort durchführen. Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Vereinen vereinbart werden. Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.

38.03

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.

38.04

Trainieren der Gastverein und/oder die Schiedsrichterinnen am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion besichtigen können, um sich mit den Einrichtungen und Bedingungen vertraut zu machen.

38.05

Beantragt die Gastmannschaft nach dem Spiel ein Auslaufen, muss dies bei der Organisationssitzung am Spieltag mitgeteilt werden. Anträge müssen vom Heimverein und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden, die weitere Informationen verlangen können (z.B. Anzahl der Spielerinnen, Dauer, Art der Übungen usw.).