Artikel 42 Spielblatt - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
42.01

Vor dem Spiel muss jede Mannschaft auf dem Spielblatt die Nummern, Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 23 Kaderspielerinnen vermerken. Zusätzlich sind die Vor- und Nachnamen und Funktionen der Offiziellen einzutragen, die auf der Ersatzbank und auf den zusätzlichen Sitzen für Betreuer Platz nehmen. Die Torhüterinnen und die Spielführerin müssen als solche bezeichnet sein. Die Spielerinnen müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.

42.02

Die elf auf dem Spielblatt als Teil der Startformation gekennzeichneten Spielerinnen (Spielerinnen der Startformation), beginnen das Spiel, die übrigen Spielerinnen sind die Ersatzspielerinnen.

42.03

Das Spielblatt ist vom bevollmächtigten Vereinsoffiziellen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn einzureichen. Sobald beide Mannschaften ihre Spielblätter eingereicht haben, werden diese 75 Minuten vor Spielbeginn automatisch ausgetauscht.

42.04

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.

42.05

Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Sind Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Spielerin der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, dürfen sie nur durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die entsprechende Ersatzspielerin darf dann nur durch eine registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin ersetzt werden, sodass sich die Anzahl der noch verfügbaren Ersatzspielerinnen nicht reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.

  2. Sind Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerin aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerinnen ersetzt werden.

  3. Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verein muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.