Artikel 49 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichterinnen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
49.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Spiel eine Schiedsrichterin. Es können nur Schiedsrichterinnen ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind. Die übrigen Mitglieder des Schiedsrichterteams werden grundsätzlich in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien vom Verband der Schiedsrichterin vorgeschlagen. Der Ausrichterverband kann mit der Ernennung von Schiedsrichterinnen beauftragt werden.

49.02

Die Schiedsrichterinnen werden wie folgt ernannt:

Einzelnes Spiel

Die UEFA ernennt grundsätzlich eine Schiedsrichterin, zwei Schiedsrichterassistentinnen und eine vierte Offizielle (Ersatzschiedsrichterin). Die Schiedsrichterassistentinnen und die vierte Offizielle werden grundsätzlich vom Verband der Schiedsrichterin vorgeschlagen.

Alternativ kann die UEFA eine Schiedsrichterin und zwei Schiedsrichterassistentinnen aus demselben Land wie die Schiedsrichterin ernennen (vom Verband der Schiedsrichterin vorgeschlagen). In diesem Fall ernennt der Ausrichterverband eine Ersatzschiedsrichterassistentin (vierte Offizielle).

Miniturniere

Für ein Miniturnier mit drei Mannschaften ernennt die UEFA vier neutrale Schiedsrichterinnen mit jeweils einer Schiedsrichterassistentin. Für jedes Spiel des Miniturniers werden anschließend vier dieser acht Schiedsrichterinnen ernannt.

Für ein Miniturnier mit vier Mannschaften ernennt die UEFA drei Schiedsrichterinnen aus drei Ländern sowie je eine Schiedsrichterassistentin aus jedem dieser Länder. Die drei Schiedsrichterassistentinnen werden in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien von den Verbänden der drei Schiedsrichterinnen vorgeschlagen. Der Ausrichterverband ernennt (grundsätzlich für die gesamte Miniturnierdauer) eine Ersatzschiedsrichterin (vierte Offizielle) und eine Schiedsrichterassistentin.

49.03

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam am Tag vor dem Spiel oder vor einem Miniturnier am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Beginns des Miniturniers oder des Spiels noch nicht am Spielort eingetroffen ist, informiert die UEFA die Vereine umgehend. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

49.04

Wenn eine Schiedsrichterin, Schiedsrichterassistentin oder Video-Schiedsrichterassistentin vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an ihre Stelle:

  1. Die Schiedsrichterin wird durch die vierte Offizielle oder die Video-Schiedsrichterassistentin, sofern eine solche ernannt wurde und vor Ort zur Verfügung steht, oder durch eine Schiedsrichterassistentin ersetzt.

  2. Eine Schiedsrichterassistentin wird durch die vierte Offizielle oder die Ersatzschiedsrichterassistentin ersetzt, falls eine solche ernannt wurde.

  3. Eine Video-Schiedsrichterassistentin wird durch die Assistentin der Video-Schiedsrichterassistentin (sofern diese als Video-Schiedsrichterassistentin zertifiziert ist) oder durch die Schiedsrichterin ersetzt, falls diese nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben, aber in der Lage und zertifiziert ist, als Video-Schiedsrichterassistentin eingesetzt zu werden.

Falls erforderlich findet das Spiel ohne Video-Schiedsrichterassistentinnen und/oder ohne vierte Offizielle statt.