Artikel 53 Gelbe und rote Karten - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
53.01

Grundsätzlich sind des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verwiesene Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

53.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. vor der Gruppenphase werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach zwei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach der vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. ab dem ersten Spiel der Gruppenphase werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

53.03

Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Sperren werden stets in die nächste Wettbewerbsphase übernommen.

53.04

Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der zweiten Runde. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.

53.05

Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.