Artikel 56 Farben - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
56.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Der Heimverein hat Vorrang bei der Wahl der für seine Heimspiele getragenen offiziellen Spielkleidung, die vorab über das einschlägige Online-Tool erfasst wurde.

  1. In der Qualifikationsphase werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  2. Ab der Gruppenphase werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

56.02

Bemerkt die Schiedsrichterin vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet sie nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.

56.03

Im Endspiel dürfen beide Mannschaften ihre Hauptspielkleidung tragen. Besteht jedoch Verwechslungsgefahr, muss die als „Auswärtsmannschaft“ geltende Mannschaft andere Farben wählen. Die UEFA-Administration schlägt vor dem Spiel geeignete Kontrastfarben vor.