Artikel 60 Andere Mannschaftsausrüstung - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
60.01

Ab der Gruppenphase darf von Spielerinnen und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.

60.02

Ab der Gruppenphase ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände die den Vereinen von der UEFA zur Verfügung gestellte Spezialausrüstung zu verwenden.

60.03

Ab der Gruppenphase muss mit Ausnahme des von der UEFA speziell bereitgestellten Materials jegliche zusätzliche Spezialausrüstung frei von Herstelleridentifikation oder Sponsorenwerbung sein, sofern im UEFA-Ausrüstungsreglement ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.