Artikel 66 Kommerzielle Rechte – allgemein - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
66.01

Für die Durchführung des Wettbewerbs kann die UEFA Dritte einsetzen, die als Vermittler oder Agenten in ihrem Namen und/oder als Dienstleistungserbringer handeln.

66.02

Alle Verträge, die ein Verein (oder ein vom Verein beauftragter Dritter) bezüglich jeglicher gemäß vorliegendem Reglement im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erteilter kommerzieller Rechte abschließt, müssen spätestens am 30. Juni 2025 enden oder eine Bestimmung enthalten, die es dem Verein ermöglicht, den Vertrag zu diesem Datum zu kündigen (oder seine Rechte abzutreten).

66.03

Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen und Vereine sind nicht berechtigt, kommerzielle Rechte in einer Weise zu kumulieren oder Dritten die Nutzung von von Mitgliedsverbänden und/oder angeschlossenen Organisationen und Vereinen gewährten Rechten in einer Weise zu erlauben, die eine Verbindung von Dritten mit einer Runde des Wettbewerbs und/oder der UEFA Women's Champions League im Allgemeinen ermöglichen könnte, sei es im Rahmen eines Marketingprogramms oder auf andere Weise.

66.04

Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen und Vereine dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der UEFA oder sofern dies im vorliegenden Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, keine Markenzeichen des Wettbewerbs, Musik und andere grafischen und künstlerischen Darstellungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entwickelt wurden, in Programmen, Promotion, Publikationen, Werbung oder auf andere Weise verwenden oder Dritten erlauben, dies zu tun. Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen oder Vereine dürfen auch keine Marken, Logos oder Symbole kreieren, entwickeln, übernehmen, verwenden oder registrieren lassen, die einen Bezug zum Wettbewerb haben oder die nach berechtigter Annahme der UEFA solchen Markenzeichen, Darstellungen oder Formen zum Verwechseln ähnlich sehen, eine sklavische Nachahmung darstellen, von ihnen abgeleitet sind oder mit ihnen auf unfaire Weise im Wettbewerb stehen.

66.05

Die kommerziellen Rechte sind unter Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Reglemente zu verwerten.