Artikel 76 Medienaktivitäten am Spieltag - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
76.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden jeweils im Voraus von der UEFA und dem jeweiligen Verein festgelegt.

  1. Der Cheftrainer oder eine Spielerin müssen vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins geführt.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Super-Flash-Interviews nach dem Spiel können an einer bezeichneten Stelle auf oder neben dem Spielfeld oder zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen geführt werden. Der Cheftrainer oder eine Schlüsselspielerin, d.h. eine Spielerin, die einen entscheidenden Einfluss auf das Spielergebnis hatte, muss für mindestens ein Super-Flash-Interview zur Verfügung stehen, das vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins durchgeführt wird.

  5. Flash- und Studio-Interviews nach dem Spiel sind obligatorisch und finden in einer bezeichneten Zone in der Nähe der Umkleidekabinen statt. Jeder Verein muss auf Anfrage dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Der Cheftrainer muss auf Anfrage für mindestens vier der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert. Unter den für die oben genannten Interviews zur Verfügung gestellten Spielerinnen muss sich auch die UEFA-Spielerin des Spiels befinden, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Vereine müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spielerinnen innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

  6. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten am Spieltag mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  7. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spielerinnen dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern die UEFA-Dopingkontrolleurin damit einverstanden ist und die Spielerin von einer von der Dopingkontrolleurin bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  8. Alle oben genannten Interview-Gelegenheiten für Vereinsmedienplattformen müssen zunächst den von der UEFA bestimmten audiovisuellen Rechteinhabern gemäß den im UEFA Women's Champions League Club Manual festgelegten Bedingungen gewährt werden.

  9. Wird eines der oben aufgeführten obligatorischen Interviews vom entsprechenden audiovisuellen Rechteinhaber nicht geführt, darf die UEFA es unter denselben Bedingungen führen und es mit den anderen audiovisuellen Rechteinhabern teilen.

76.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Der Heimverein ist für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur und der erforderlichen Dienstleistungen zuständig, einschließlich eines ausgebildeten Dolmetschers mit soliden Fußballkenntnissen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen.

76.03

Für die Medienvertreter muss eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen bestimmt werden, die nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich sein darf und den Reportern eine Gelegenheit für Interviews bietet. Dieser Bereich ist nur für Trainer, Spielerinnen und Medienvertreter zugänglich, um Reportern die Möglichkeit für Interviews zu bieten, und muss einen abgetrennten Bereich für audiovisuelle Rechteinhaber, die UEFA und die offiziellen Vereinsplattformen aufweisen, der so nahe wie möglich bei den Umkleidekabinen liegt. Zusätzlich kann das UEFA-Venue-Team den Verein anweisen, getrennte Bereiche für audiovisuelle Nicht-Rechteinhaber, Audiomedien und die Vertreter der schreibenden Presse einzurichten. Der Heimverein hat sicherzustellen, dass die Mannschaften die Gemischte Zone sicher passieren können. Die Spielerinnen der Startformation sowie die eingesetzten Ersatzspielerinnen beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spielerinnen die Gemischte Zone passieren.