Artikel 78 Spezifische Bestimmungen für das Endspiel - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
78.01

Die am Endspiel teilnehmenden Vereine müssen in der Woche unmittelbar vor dem Endspiel einen Medientag abhalten. Der genaue Zeitplan wird im Voraus mit der UEFA vereinbart. Der offene Medientag muss mindestens eine Medienkonferenz mit dem Cheftrainer, eine komplette offene Trainingseinheit (Dauer eine Stunde), Flash-Interviews mit dem Cheftrainer und Schlüsselspielerinnen mit audiovisuellen Rechteinhabern sowie eine Gemischte Zone umfassen. Broadcaster in Flash-Positionen sollten die Möglichkeit für mindestens je zwei Interviews erhalten. Grundsätzlich muss der gesamte Kader an diesem Tag zur Verfügung stehen, wobei die Aktivitäten entweder im Stadion oder auf dem Trainingsgelände stattfinden können.

78.02

Die am Endspiel teilnehmenden Vereine sollten ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels im Spielstadion abhalten. Die gesamte Trainingseinheit ist den Medien zugänglich zu machen.

78.03

Für das Endspiel prüft die UEFA sämtliche Übertragungseinrichtungen, Kamerapositionen, Zugänge und Abläufe und passt die Pläne und Anforderungen entsprechend an, um einen möglichst hohen Standard für die Berichterstattung zu gewährleisten.

78.04

Der Endspielsieger muss nach dem Spiel dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern des Landes des siegreichen Vereins mindestens vier Interviews und jedem verbleibenden Broadcaster zwei Interviews gewähren. Broadcaster mit einer Super-Flash-Position haben Anrecht auf mindestens zwei Interviews auf dem Spielfeld. Spielerinnen, die ein Interview mit ihrer offiziellen Vereinsplattform führen, unterliegen denselben Bestimmungen wie im Laufe der Saison.

78.05

Die im Endspiel unterlegene Mannschaft muss auf Anfrage dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Alle Interviews müssen spätestens 45 Minuten nach der Pokalübergabe durchgeführt sein.