Anhang H - Formular Zulassungskriterien - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024

Verein: ____________________________________________________

Mitgliedsverband: _______________________________________

Hinweis: 1) Dieses Formular basiert auf den Absätzen 4.01(b), 4.01(d), 4.01(e), 4.01(f), 4.01(g), 4.01(h), 6.01(c), 6.01(l) und 6.01(m) des Reglements der UEFA Women‘s Champions League 2024/25.

Der oben genannte Verein und der Mitgliedsverband:

  1. anerkennen, dass sie die UEFA-Statuten, Reglemente (einschließlich der UEFA-Rechtspflegeordnung, dem UEFA-Dopingreglement, dem UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe und dem Reglement der UEFA Women's Champions League 2024/25) sowie sämtliche Richtlinien und Beschlüsse der zuständigen UEFA-Gremien im Zusammenhang mit dem Wettbewerb respektieren und sich daran halten;

  2. anerkennen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Sports (nachfolgend TAS) in Avenue Bergières 10, CH-1004 Lausanne, Schweiz;

  3. anerkennen, dass jegliches Verfahren vor dem TAS, bei dem es um die Zulassung zum, die Teilnahme am bzw. den Ausschluss vom oben genannten Wettbewerb geht, im Schnellverfahren unter Berücksichtigung der Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Sports (Code of Sports-related Arbitration) des TAS und der vom TAS herausgegebenen Weisungen durchgeführt wird, einschließlich hinsichtlich provisorischer und superprovisorischer Maßnahmen, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher staatlicher oder anderer Gerichte gemäß den UEFA-Statuten;

  4. bestätigen, dass die Spielerinnen und Offiziellen des Vereins sich verpflichten, die unter den Punkten a) bis c) oben erwähnten Verpflichtungen zu respektieren;

  5. verpflichten sich, die Regeln betreffend Eigentümerschaft an mehreren Vereinen mit dem Ziel der Wahrung der Integrität des Wettbewerbs gemäß Absatz 5.01 der oben genannten Reglemente zu befolgen und jegliche zusätzliche, von der UEFA verlangte diesbezügliche Informationen jederzeit vor, während oder nach dem Wettbewerb zu liefern;

  6. bestätigen, dass der Verein seit 1. Mai 2014 (d.h. zehn Jahre vor Inkrafttreten des vorliegenden Reglements) weder direkt noch indirekt in Aktivitäten beteiligt war, die darauf abzielen, das sportliche Ergebnis eines nationalen oder internationalen Spiels widerrechtlich zu beeinflussen.

    Können der Verein und der jeweilige Mitgliedsverband das oben Genannte nicht bestätigen, müssen sie alle nützlichen, zurzeit in ihrem Besitz befindlichen Informationen im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten, an denen der Verein beteiligt ist bzw. war, mittels beiliegendem Formular bereitstellen (ungeachtet dessen, ob sie sich auf Disziplinarverfahren oder Verfahren vor staatlichen Gerichten beziehen und ob solche Verfahren noch anhängig sind oder zu einer Verurteilung oder einem Freispruch des Vereins und/oder seiner Spielerinnen und/oder Offiziellen geführt haben);

  7. verpflichten sich, die UEFA-Administration schriftlich innerhalb von 14 Arbeitstagen über jegliche Tatsachen und Informationen im Zusammenhang mit den Zulassungskriterien (gemäß den oben genannten Bestimmungen des Reglements der UEFA Women‘s Champions League) zu informieren, die sich seit der Unterzeichnung des vorliegenden Formulars bis zum Ende der UEFA Women‘s Champions League 2024/25 geändert haben, insbesondere betreffend:

    1. jegliches von Verband und/oder Profiliga gegen den Verein und/oder seine Spielerinnen und/oder Offiziellen wegen des Vorwurfs der widerrechtlichen Beeinflussung des sportlichen Ergebnisses eines Spiels auf nationaler Ebene eröffnetes Disziplinarverfahren;

    2. jegliches von staatlicher Seite gegen den Verein und/oder seine Spielerinnen und/oder Offiziellen eröffnetes Strafverfahren in einer den Fußball betreffenden Angelegenheit;

  8. anerkennen, dass die Unterzeichnung des vorliegenden Formulars im Falle einer Zulassung zum Wettbewerb durch die UEFA eine verbindliche Zusage des Vereins gegenüber der UEFA darstellt;

  9. anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Zulassung des Vereins zum Wettbewerb keine Anerkennung der inhaltlichen Korrektheit und Vollständigkeit der im vorliegenden Formular vom Verein und/oder dem Mitgliedsverband gemachten Angaben durch die UEFA bedeutet, insbesondere hinsichtlich der unter den Punkten e) und f) erwähnten Angelegenheiten, und die UEFA nicht daran hindert, administrative, disziplinarische oder sonstige Verfahren in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA einzuleiten.

Das Versäumnis, der UEFA fristgerecht ein vollständiges, inhaltlich korrektes und ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular einzureichen, kann zu administrativen und/oder disziplinarischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA führen.

Das vorliegende Formular und die hiermit getroffene Vereinbarung unterliegen den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA sowie subsidiär dem schweizerischen Recht und werden nach diesen ausgelegt. Mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen UEFA-Gremien gemäß den UEFA-Statuten und Reglementen der UEFA fallen, werden jegliche Streitfälle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausschließlich an das TAS verwiesen, unter Ausschluss jeglicher staatlicher oder anderer Gerichte.

Im Namen des Vereins:

Ort/Datum:___________________ Unterschrift:___________________

Im Namen des Mitgliedsverbands:

Ort/Datum:___________________ Unterschrift:___________________

Anlage: Formular im Zusammenhang mit Punkt g) oben, gegebenenfalls durch den Verein und Mitgliedsverband auszufüllen