Nach der Auslosung der ersten Runde müssen die Vereine jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sich die Vereine nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen:
-
Bekundet ein Verein Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.
-
Wenn mehr als ein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, werden folgende Kriterien berücksichtigt:
-
Meinung der Mehrheit der Vereine;
-
Vorrang für Vereine aus Verbänden, aus denen nicht bereits Vereine ein Miniturnier im Rahmen der ersten Runde ausrichten;
-
Losentscheid.
-
-
Bekundet kein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverein durch Losentscheid.