Alle Spiele sind gemäß dem UEFA-Frauen-Spielkalender (vgl. Anhang C) auszutragen. Die Daten sind unter Vorbehalt der Bestimmungen von Absatz 23.04 bis Absatz 24.02 endgültig und für alle beteiligten Parteien verbindlich.
Die Spiele werden dienstags und mittwochs bzw. mittwochs und donnerstags ausgetragen, mit Ausnahme der Spiele der ersten Runde, die in der Wochenmitte und am Wochenende ausgetragen werden, sowie der Halbfinalspiele und des Endspiels, die am Wochenende ausgetragen werden. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen bewilligen.
Die Spieldaten der Vorrunde und der zweiten Runde werden von den Heimvereinen festgelegt und müssen von ihrem jeweiligen Verband bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist online eingegeben werden. Diese kann in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen Daten ändern oder bestätigen.
Falls sich alle Mannschaften sowie die Organisatoren ihrer nationalen Wettbewerbe einigen, dürfen Spiele der Vorrunde, der ersten und der zweiten Runde auch an anderen Terminen ausgetragen werden, vorausgesetzt, dass sie bis zu folgenden Stichtagen abgeschlossen sind:
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Vorrunde: 1. August 2024
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Erste Runde: 7. September 2024
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Zweite Runde: 26. September 2024
Ist in einer der Begegnungen der Vorrunde, der ersten Runde (falls der Miniturnier-Ausrichter per Los bestimmt wird) bzw. der zweiten Runde ein Verein involviert, dessen erste Mannschaft der Männer in derselben Spielwoche ein UEFA-Wettbewerbsspiel bestreitet, und wird dasselbe Stadion für die UEFA Women’s Champions League vorgeschlagen oder wird das vom Frauenteam benutzte Stadion bereits von der ersten Mannschaft der Männer für ein Spiel in der höchsten nationalen Meisterschaft oder ein nationales Pokalspiel gebraucht, müssen die betroffenen Vereine sowie die Organisatoren ihrer nationalen Wettbewerbe unter Berücksichtigung der Kalendervorgaben der UEFA (vgl. Absatz 23.04) ein neues Datum für die Begegnung der UEFA Women’s Champions League festlegen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.
Ab der Gruppenphase werden die Paarungen von der UEFA-Administration festgelegt, die auf der Grundlage der jeweiligen Auslosung entscheidet, welche Spiele an welchen Tagen ausgetragen werden. Spiele der gleichen Gruppe finden am selben Tag statt. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.