Die UEFA-Administration entscheidet über die Spieldaten und etwaigen Umstellungen von Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen.
Falls zwei oder mehrere Vereine aus der gleichen Stadt oder aus zwei weniger als 50 km auseinander liegenden Städten an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen und/oder im selben Stadion spielen, und der betreffende Verband und die betreffenden Vereine bei der Wettbewerbsanmeldung ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie ihre Spiele nicht am gleichen Tag oder an aufeinanderfolgenden Tagen austragen können, kann die UEFA-Administration in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen die Spieldaten und Anstoßzeiten ändern oder bestätigen.