Artikel 25 Bekanntgabe der Stadien und Anstoßzeiten - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
25.01

Die Stadien und Anstoßzeiten für Begegnungen der Vorrunde sowie der ersten und zweiten Runde werden vom Heim- bzw. Ausrichterverein festgelegt und müssen vom jeweiligen Verband bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist in das UEFA-Online-System eingegeben werden.

25.02

Jeder Verein muss ein bzw. maximal zwei Stadien für seine Heimspiele ab der Gruppenphase bis einschließlich des Halbfinales vorschlagen. Diese Stadien müssen vom Verband des betreffenden Vereins vor Beginn des Wettbewerbs bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist online eingegeben werden. Ein Spielort ist entweder das Stadion des Vereins oder ein anderes Stadion in derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet. Auf Entscheidung der UEFA-Administration und/oder der UEFA-Disziplinarinstanzen kann aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme auf ein Stadion auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden. Grundsätzlich werden Stadien nur zugelassen, wenn internationale Direktflüge und/oder Charterflüge im Land des betreffenden Vereins in zumutbarer Entfernung von der Austragungsstadt landen können. Alle Stadien müssen von der UEFA-Administration genehmigt werden.

25.03

Grundsätzlich ist dasselbe Stadion für die Viertel- und Halbfinalspiele zu nutzen; dieses ist der UEFA-Administration vom jeweiligen Verband der betroffenen Vereine innerhalb der festgesetzten Frist zu bestätigen. Ab dem Viertelfinale kann das Stadion nur durch einen UEFA-Entscheid gewechselt werden.

25.04

Ab der Gruppenphase werden die Anstoßzeiten von der UEFA-Administration festgelegt. Die Gruppenspiele und Viertelfinalbegegnungen beginnen um 18.30/18.45 Uhr MEZ bzw. um 20.45/21.00 Uhr MEZ. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.

25.05

Der Ausrichterverein hat sicherzustellen, dass alle für die Miniturniere im Rahmen der ersten Runde verwendeten Hotels leicht zugänglich sind und dass die Gastmannschaften unter günstigen Bedingungen anreisen können. Die Hotels müssen innerhalb einer annehmbaren Distanz zum nächstgelegenen internationalen Flughafen liegen. Genauso darf ohne das Einverständnis der betroffenen Mannschaften kein Stadium weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Hotels entfernt sein.

25.06

Spiele des letzten Spieltages werden innerhalb einer Gruppe gleichzeitig ausgetragen.

25.07

Das Exekutivkomitee legt Datum und Stadion des Endspiels fest.