Sofern dieses Reglement nichts anderes bestimmt, müssen die Spiele von der Vorrunde bis zum Halbfinale in Stadien ausgetragen werden, welche die infrastrukturellen Kriterien der im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement definierten Kategorie 1 erfüllen. Ab den Spielen der Gruppenphase gelten für bestimmte Einrichtungen zusätzliche Anforderungen gemäß UEFA Women's Champions League Club Manual.
UEFA-Vertreter können einen Inspektionsbesuch jedes Stadions durchführen.
Das Endspiel wird in einem Stadion ausgetragen, das den in der Ausrichtervereinbarung festgelegten infrastrukturellen Anforderungen entspricht.