Artikel 35 Kunstrasen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Clubs
Category
Klubs > Frauen Champions League
Subject
UWCL
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 May 2024
35.01

Mit Ausnahme des Endspiels, das auf Naturrasen stattfindet, können Spiele des Wettbewerbs gemäß UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement auf Kunstrasen ausgetragen werden. Stadien mit einem Kunstrasenplatz müssen für die gesamte Wettbewerbssaison als FIFA Quality (Mindeststandard für Spiele bis einschließlich der zweiten Runde) bzw. FIFA Quality Pro (für Spiele ab der Gruppenphase) zertifiziert sein (Einreichung des Zertifikats bis 3. Juni 2024).

35.02

Der Heimverein übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen und muss, falls erforderlich, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer des Kunstrasens treffen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen; und

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

35.03

Der Heimverein muss vom Eigentümer, Hersteller und Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien das Material und die Installation betreffend erhalten.

35.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.