Die Spiele der Vorrunde sowie der ersten und zweiten Runde können tagsüber oder bei Flutlicht ausgetragen werden. Bei Flutlicht muss die Beleuchtungsstärke den im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement festgelegten Anforderungen entsprechen.
Ab der Gruppenphase müssen die Spiele bei Flutlicht ausgetragen werden und die durchschnittliche horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) muss mindestens 800 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,40 und U2>0,60 betragen. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke (Ev) muss mindestens 350 lx betragen. Der Blendwert (RG) darf nicht größer als 50 sein und die Spielfeldbeleuchtung sollte einen Farbwiedergabeindex (Ra) von mindestens 65 aufweisen.
Damit Spiele im Falle eines Stromausfalls fortgesetzt werden können, muss ab der Gruppenphase ein unabhängiges Notstromaggregat zur Verfügung stehen, mit dem eine horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) von mindestens 350 lx erreicht werden kann.
Die Vereine müssen sicherstellen, dass die Flutlichtanlage regelmäßig gewartet wird, um die geforderte Mindestbeleuchtungsstärke gemäß den oben genannten Angaben zu erfüllen. Darüber hinaus müssen sie ein nicht länger als ein Jahr vor ihrem ersten Spiel im Wettbewerb ausgestelltes Beleuchtungszertifikat vorweisen, das für den gesamten Wettbewerbszeitraum gültig ist. Die UEFA kann unabhängige Kontrollen der Beleuchtungsstärken in den Stadien durchführen. Sie informiert die Vereine rechtzeitig über die Ergebnisse solcher Kontrollen und die erforderlichen Änderungen.
Die Flutlichtanlage muss für die Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie zwei Stunden vor Anstoß in voller Stärke bereitgestellt werden, es sei denn, dies ist aus operativen Gründen früher erforderlich (z.B. für die Kalibrierung der Torlinientechnologie). Ferner kann vorbehaltlich der Grundsätze des UEFA-Beleuchtungsleitfadens für Stadionunterhaltung (UEFA Stadium Entertainment Lighting Guide; nur auf Englisch) die Nutzung von LED-Flutlicht-Unterhaltung (Lightshows) erlaubt werden. Solche Lightshows dürfen nur vor dem Aufwärmen bzw. zwischen dem Aufwärmen und dem Verlassen des Tunnels der Spieler für das Spiel bzw. nach dem Spiel erfolgen. Unter bestimmten Umständen können mit der UEFA Ausnahmen vereinbart werden (z.B. während einer Schweigeminute).