Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration das Genehmigungsformular für die Spielkleidung fristgerecht zur Genehmigung online einreichen.
Die ab der Gruppenphase von den Vereinen verwendete Spielkleidung unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration. Für die Einreichung je eines Satzes der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspielerinnen sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Artikel, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen), bei der UEFA-Administration gelten folgende Fristen:
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29. Juli 2024 für Vereine, die direkt für die Gruppenphase qualifiziert sind;
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9. September 2024 für Vereine, welche die zweite Runde bestreiten.