Ab der Gruppenphase müssen die Namen der Spielerinnen auf der Rückseite der Trikots angebracht werden (vgl. UEFA-Ausrüstungsreglement).
Ab der Gruppenphase sind allen gemeldeten Spielerinnen, einschließlich der nachgemeldeten, fixe Nummern zwischen 1 und 99 zuzuweisen, die auf Trikots und Hosen anzubringen sind. Wird die Nummer 1 verwendet, ist sie einer Torhüterin zuzuteilen. Keine Spielerin kann für dieselbe Mannschaft mehr als eine Nummer tragen.