Ab der Gruppenphase darf von Spielerinnen und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen.
Ab der Gruppenphase muss mit Ausnahme des von der UEFA speziell bereitgestellten Materials jegliche zusätzliche Spezialausrüstung wie Materialtaschen, medizinische Taschen, Trinkbehälter, Decken, Handtücher usw. frei von Herstelleridentifikation und Sponsorenwerbung sein, sofern im UEFA-Ausrüstungsreglement nichts anderes angegeben ist.
Ab der Gruppenphase ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände die den Vereinen von der UEFA zur Verfügung gestellte Spezialausrüstung zu verwenden.