Heimvereine müssen mindestens 5 % des von der UEFA genehmigten Gesamtfassungsvermögens ihres Stadions in einem abgetrennten, sicheren Sektor den Anhängern des Gastvereins vorbehalten. Zusätzlich sind die Gastvereine berechtigt, für VIPs, Sponsoren usw. bis zu 50 Karten der besten Kategorie zu erwerben (es sei denn, es besteht eine anders lautende Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Vereinen), wobei sie aber nicht verpflichtet sind, das gesamte Kontingent in Anspruch zu nehmen (vgl. Artikel 17 und 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement).
Gastvereine müssen ihre Eintrittskarten gegebenenfalls nach Zonen verkaufen, um die Neuzuteilung unverkaufter Eintrittskarten zu erleichtern. Gastvereine, welche die Gesamtheit oder einen Teil der Plätze im abgetrennten Stadionbereich beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Heimverein zurückgeben. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverein das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.
Der Heimverein kann vom Gastverein zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastvereins zugeteilt werden.
Alle Kartenkontingente der Gastmannschaft und die Eintrittskartenvereinbarungen können zwischen den beiden betroffenen Vereinen mittels schriftlicher Vereinbarung geändert werden.