Artikel 46 Eintrittskarten mit Hospitality - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 May 2024
46.01

Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens zehn Vertretern des Gastvereins und seines Verbands sind Plätze der besten Kategorie im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen (beispielsweise im üblicherweise vom Präsidenten bzw. Geschäftsführer des Heimvereins genutzten Bereich).

46.02

Im Rahmen der UEFA Women’s Champions League können die Vereine Poster, Eintrittskarten und offizielle Drucksachen herstellen. Jegliche Drucksachen müssen jedoch von der UEFA genehmigt sein und ihrer Eintrittskartenpolitik entsprechen. Bei Postern, Eintrittskarten und offiziellen Drucksachen, die sich auf Spiele der UEFA Women's Champions League beziehen, sind ausschließlich Werbeaufdrucke von Partnern zulässig. Die Herstellung jeglicher Drucksachen hat gemäß den Richtlinien der UEFA zu erfolgen.

46.03

Die Vereine verpflichten sich, für jedes Spiel der UEFA Women’s Champions League die folgende Anzahl Freikarten für den VIP-Bereich mit Hospitality zur Verwendung durch die UEFA und ihre Partner zur Verfügung zu stellen:

  • Gruppenspiele: 40;

  • Viertelfinale: 65;

  • Halbfinale: 65.

Kann der Heimverein nicht all diese Karten im Hospitality-Bereich innerhalb des Stadions bereitstellen, hat er auf eigene Kosten eine Alternativlösung vorzuschlagen, die von der UEFA genehmigt werden muss.

Darüber hinaus verpflichten sich die Vereine, der UEFA die Möglichkeit zu geben, zusätzliche VIP-Tickets oder Eintrittskarten der Kategorie 1, einschließlich Hospitality, zum Nominalwert zu erwerben.

46.04

Darüber hinaus verpflichten sich die Vereine, der UEFA für jedes Spiel der UEFA Women’s Champions League die Möglichkeit zu geben, die folgende Anzahl Eintrittskarten der Kategorie 1 zuhanden der UEFA und der Partner zu bieten:

  • Gruppenspiele: 85;

  • Viertelfinale: 270;

  • Halbfinale: 270.

46.05

Die Vereine sind für die Ausgabe von Eintrittskarten, Hospitality-Pässen und Parkausweisen an die UEFA und/oder die Partner gemäß den Anweisungen der UEFA verantwortlich.

46.06

Ab dem Viertelfinale müssen alle Eintrittskarten offizielle Eintrittskarten für die UEFA Women's Champions League sein, die von der UEFA vor der Herstellung genehmigt wurden.

46.07

Die Vereine haben zu gewährleisten, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung für diese Spiele mindestens folgende Anforderungen enthalten:

  1. niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen.

  2. die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden.

  3. jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können.

  4. niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.