Artikel 48 Ankunft und Abreise der Mannschaften - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
48.01

Die Vereine müssen ihre Reise zeitlich so einrichten, dass ihre Mannschaften spätestens am Vorabend des betreffenden Spiels (bzw. ihres ersten Spiels im Miniturnier) im Land des Spielorts eintreffen und dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber den Medien am Vortag des Spiels erfüllen können.

48.02

Sofern nichts anderes mit dem Ausrichterverein vereinbart ist, übernehmen bei Miniturnieren die Mannschaften, die früher ankommen (d.h. mehr als eine Übernachtung vor ihrem ersten Spiel im Miniturnier) oder später abreisen (d.h. mehr als einen Tag nach ihrem letzten Spiel im Miniturnier), die dadurch anfallenden Zusatzkosten.