Grundsätzlich ist eine des Feldes verwiesene Spielerin oder ein des Feldes verwiesener Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen ist die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
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vor der Gruppenphase werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach zwei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach der vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
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ab dem ersten Spiel der Gruppenphase werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Sperren werden stets in die nächste Wettbewerbsphase übernommen.
Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der zweiten Runde. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.
Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.