Jeder Verein behält seine Einnahmen für sich und trägt alle seine Kosten. Der Gastverein trägt seine Reise- und Aufenthaltskosten, sofern die beiden Vereine nichts anderes vereinbaren, selbst.
Jeder Verein behält seine Einnahmen für sich und trägt alle seine Kosten. Der Gastverein trägt seine Reise- und Aufenthaltskosten, sofern die beiden Vereine nichts anderes vereinbaren, selbst.