Artikel 81 Medienaktivitäten am Spieltag - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
81.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden jeweils im Voraus von der UEFA und dem jeweiligen Verein festgelegt.

  1. Der Cheftrainer oder eine Spielerin müssen vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins geführt.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Super-Flash-Interviews nach dem Spiel können an einer bezeichneten Stelle auf oder neben dem Spielfeld oder zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen geführt werden. Der Cheftrainer oder eine Schlüsselspielerin, d.h. eine Spielerin, die einen entscheidenden Einfluss auf das Spielergebnis hatte, muss für mindestens ein Super-Flash-Interview zur Verfügung stehen, das vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins durchgeführt wird.

  5. Flash- und Studio-Interviews nach dem Spiel sind obligatorisch und finden in einer bezeichneten Zone in der Nähe der Umkleidekabinen statt. Jeder Verein muss auf Anfrage dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Der Cheftrainer muss auf Anfrage für mindestens vier der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert. Unter den für die oben genannten Interviews zur Verfügung gestellten Spielerinnen muss sich auch die UEFA-Spielerin des Spiels befinden, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Vereine müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spielerinnen innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

  6. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spielerinnen dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern die UEFA-Dopingkontrolleurin damit einverstanden ist und die Spielerin von einer von der Dopingkontrolleurin bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  7. Alle oben genannten Interview-Gelegenheiten für Vereinsmedienplattformen müssen zunächst den von der UEFA bestimmten audiovisuellen Rechteinhabern gemäß den im UEFA Women's Champions League Club Manual festgelegten Bedingungen gewährt werden.

  8. Wird eines der oben aufgeführten obligatorischen Interviews vom entsprechenden audiovisuellen Rechteinhaber nicht geführt, darf die UEFA es unter denselben Bedingungen führen und es mit den anderen audiovisuellen Rechteinhabern teilen.

81.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel im Stadion müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Der Heimverein ist für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur und der erforderlichen Dienstleistungen zuständig, einschließlich eines ausgebildeten Dolmetschers mit soliden Fußballkenntnissen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen.

81.03

Nach dem Spiel ist für die Medien und die audiovisuellen Rechteinhaber eine Gemischte Zone, in der die Reporter Interviews durchführen können, zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen. Die Gemischte Zone darf nur Trainern, Spielerinnen, Medienvertretern und audiovisuellen Rechteinhabern zugänglich sein. Der erste Teil dieser Zone ist audiovisuellen Rechteinhabern, der UEFA und offiziellen Vereinsplattformen vorbehalten. Zwei weitere Teile müssen Nicht-Rechteinhabern und der Presse zur Verfügung gestellt werden. Der Heimverein hat sicherzustellen, dass die Mannschaften die Gemischte Zone sicher passieren können. Mehrere Spielerinnen der Startformation sowie eingesetzte Ersatzspielerinnen beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, und die Vereine müssen alles dafür tun, sicherzustellen, dass jedes aktive Mitglied der Mannschaft dieser Verpflichtung mindestens einmal pro Saison nachkommt. Bei jedem Spiel muss in jedem Teil der Gemischten Zone mindestens eine Spielerin pro Mannschaft Interviews geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spielerinnen die Gemischte Zone passieren und die entsprechenden Interviews geben.

81.04

Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.