Artikel 83 Tage der offenen Tür - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2024
83.01

Auf Anfrage der UEFA muss jeder Verein der UEFA Zugang zu all seinen Spielerinnen der Liste A, einer vereinbarten Auswahl von Spielerinnen der Liste B sowie zum Cheftrainer für folgende Zwecke bieten:

  1. Fotoshooting vor der Gruppenphase und der K.-o.-Phase für Porträtfotos, die vom Host Broadcaster und auf den digitalen Plattformen der UEFA verwendet werden können, innerhalb folgender Fristen:

    1. spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der Gruppenphase;

    2. spätestens sieben Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der K.-o.-Phase;

  2. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielerinnen oder einer Spielerin und dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen vor oder während der Gruppenphase (Termin im Voraus mit der UEFA zu vereinbaren);

  3. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens einer Spielerin oder dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen spätestens fünf Tage vor dem Rückspiel jeder Runde der K.-o.-Phase, für die sich der betreffende Verein qualifiziert.

83.02

Die Vereine, die sich für das Endspiel qualifizieren, müssen darüber hinaus für folgende Aktivitäten zur Verfügung stehen:

  1. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielerinnen und dem Cheftrainer spätestens fünf Tage nach dem Halbfinal-Rückspiel der betreffenden Mannschaft;

  2. Greenscreen-Filmaufnahmen mit allen spielberechtigten Spielerinnen der Liste A und B, die dem Kader für das Endspiel angehören könnten, sowie mit dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel; und

  3. ein zusätzliches Fotoshooting mit mindestens vier Spielerinnen sowie dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel.

83.03

Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen sind im UEFA Women's Champions League Club Manual aufgeführt.