Artikel 84 Spezifische Bestimmungen für das Endspiel - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Clubs
Category
Klubs > Frauen Champions League
Subject
UWCL
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 May 2024
84.01

Die am Endspiel teilnehmenden Vereine müssen an einem von der UEFA vorgeschlagenen Termin einen Medientag abhalten. Der genaue Zeitplan wird im Voraus mit der UEFA vereinbart. Der Tag der offenen Tür muss mindestens eine Medienkonferenz mit dem Cheftrainer, eine komplett offene einstündige Trainingseinheit mit den offiziellen Spielbällen, Flash-Interviews mit dem Cheftrainer und Schlüsselspielerinnen durch audiovisuelle Rechteinhaber in einer Gemischten Zone sowie jegliche unter Absatz 83.02 erwähnte Aktivitäten umfassen. Broadcaster in Flash-Positionen sollten die Möglichkeit für mindestens je zwei Interviews erhalten. Grundsätzlich muss die gesamte Mannschaft an diesem Tag zur Verfügung stehen, wobei die Aktivitäten entweder im Stadion oder auf dem Trainingsgelände stattfinden können.

84.02

Die am Endspiel teilnehmenden Vereine sollten ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels im Spielstadion abhalten. Die gesamte Trainingseinheit ist den Medien zugänglich zu machen.

84.03

Für das Endspiel prüft die UEFA sämtliche Übertragungseinrichtungen, Kamerapositionen, Zugänge und Abläufe und passt die Pläne und Anforderungen entsprechend an, um einen möglichst hohen Standard für die Berichterstattung zu gewährleisten.

84.04

Die Medienkonferenzen vor und nach dem Spiel werden gemeinsam von einem Medienverantwortlichen der UEFA und des jeweiligen Vereins geleitet.

84.05

Der Endspielsieger muss nach dem Spiel dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern des Landes des siegreichen Vereins mindestens vier Interviews und jedem verbleibenden Broadcaster zwei Interviews gewähren. Broadcaster mit einer Super-Flash-Interview-Position haben Anrecht auf mindestens zwei Interviews auf dem Spielfeld. Spielerinnen, die ein Interview mit ihrer offiziellen Vereinsplattform führen, unterliegen denselben Bestimmungen wie im Laufe der Saison.

84.06

Die im Endspiel unterlegene Mannschaft muss auf Anfrage dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Alle Interviews müssen spätestens 45 Minuten nach der Pokalübergabe durchgeführt sein.