Die Vereine müssen ab der Gruppenphase einen Arbeitsbereich mit Pulten, Stromanschlüssen, Internetzugang (Kabel oder Wireless) für mindestens 20 Journalisten bereitstellen.
Die Vereine müssen in einem zentral gelegenen und überdachten Mediensektor auf der Haupttribüne Sitzplätze mit uneingeschränkter Sicht auf das gesamte Spielfeld zur Verfügung stellen. Ab der Gruppenphase müssen mindestens 20 Sitzplätze bereitgestellt werden, die alle mit Pulten, Stromanschlüssen und Internetzugang ausgestattet sein müssen. Diese Sitzplätze sind zusätzlich zu den Kommentatorenplätzen für audiovisuelle Rechteinhaber zu reservieren.
Die Vereine müssen zudem einen Medienkonferenzraum zur Verfügung stellen. Ab der Gruppenphase muss dieser über mindestens 20 Plätze verfügen und mit einem Podium mit Tisch für mindestens vier Personen und einer Stellwand, einer Kameraplattform, einer Tonanlage (Mikrofone, Lautsprecher und Splitbox) ausgestattet sein und über eine für die Übertragung angemessene Beleuchtung verfügen. Der Medienkonferenzraum kann Teil des Medienbereichs sein, sofern sich dieser innerhalb des Stadions befindet. Der Verein muss zudem sicherstellen, dass die Gemischte Zone und weitere Medieneinrichtungen und -dienstleistungen in Übereinstimmung mit den im UEFA Women's Champions League Club Manual enthaltenen Anforderungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Internetverbindung für die Medien muss über ein eigenes Netzwerk erfolgen und kostenlos sein.