Artikel 90 Grundsätze für alle Medien - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UWCL
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 May 2024
90.01

Medienausrüstung und -personal dürfen die Schiedsrichterinnen, Spielerinnen oder Trainer weder verwirren noch deren Sicht oder Bewegungsfreiheit behindern oder stören.

90.02

Alle Medienvertreter müssen die Bedürfnisse von Berufskollegen respektieren.

90.03

Die Medien müssen die Bedürfnisse von Spielerinnen und Trainern respektieren. Interviews dürfen nur in Bereichen durchgeführt werden, welche die UEFA festgelegt und bewilligt hat. Reporter dürfen Spielerinnen oder Trainer nicht während des Spiels um Interviews oder Kommentare bitten.

90.04

Medienausrüstung und -personal sollten die Sicht der Zuschauer auf das Spielfeld nicht beeinträchtigen. Es sollten keine Aufnahmen von Zuschauern in einer Art und Weise gemacht werden, die gefährliche Aktionen provozieren könnte.

90.05

Medienausrüstung und -personal müssen so positioniert werden, dass sie keinerlei Gefahr für Spielerinnen, Mannschaftsoffizielle oder das Schiedsrichterteam darstellen. Das Spielfeld selbst muss stets von Kameras, Kabeln und Medienpersonal freigehalten werden, mit Ausnahme der mit der UEFA im Voraus vereinbarten Broadcasting- und Medienaktivitäten. Die üblichen Standorte für Medienausrüstung sind in Anhang E und in Anhang F ausgewiesen.