Die in Anhang G.5 erläuterten Archiv- und anderen Inhaltsrechte können von den jeweils beteiligten Vereinen im Zusammenhang mit jedem Endspiel der UEFA Women’s Champions League von 2009 bis 2021 verwertet und/oder lizenziert werden. Dies gilt nur für diejenigen Vereine, die an diesen Spielen teilgenommen haben (auf nicht exklusiver Basis, jedoch gemäß den in Anhang G.5 festgelegten Bedingungen).
Die Vereine erklären sich damit einverstanden, dass die UEFA gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Reglements die Medienrechte für folgende Spiele auf nicht exklusiver Basis verwerten und in Lizenz übertragen kann: (i) alle übrigen Spiele des UEFA-Frauenpokals von 2001 bis 2009, und (ii) alle übrigen Spiele der UEFA Women’s Champions League von 2009 bis 2021, die nicht zentral von der UEFA vermarktet wurden.
Die UEFA und die Vereine vereinbaren, dass sie sich gegenseitig in angemessener Form unterstützen, um das Material zu beschaffen, das für die Verwertung der in Anhang G.6.1 und Anhang G.6.2 oben aufgeführten Rechte erforderlich ist.