Die Rangliste der Vereine für diese Auslosungen basiert auf der zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer der betreffenden Runde zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine der noch ausstehenden Begegnung verwendet.
Für die Auslosungen der ersten und zweiten Qualifikationsrunde, die in Form von Miniturnieren ausgetragen werden, werden die Vereine in zwei Töpfe eingeteilt. Bei Miniturnieren mit vier Mannschaften werden die Halbfinalpaarungen ausgelost, wobei die Vereine aus Topf 1 als Heimmannschaft gelten. Für das Endspiel und das Spiel um den dritten Platz gilt der Verein mit dem höheren Koeffizienten in der betreffenden Begegnung als Heimmannschaft. Für den Fall, dass Vereine in Dreiergruppen ausgelost werden müssen, qualifiziert sich der Verein mit dem höchsten Koeffizienten automatisch für das Endspiel und wird als Heimmannschaft dieser Paarung bestimmt; die zwei anderen Vereine tragen eine einzige Halbfinalbegegnung aus, wobei die Mannschaft aus Topf 1 als Heimmannschaft bestimmt wird.
Für die Auslosung der Paarungen der dritten Qualifikationsrunde werden die Teilnehmer je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Der erstgezogene Verein hat im Hinspiel Heimrecht.
Die UEFA-Administration kann für die Auslosung der Qualifikationsphase Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.