Artikel 16 Auslosungsverfahren – Ligaphase - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
16.01

Es wird eine – gegebenenfalls digitale – Auslosung durchgeführt, um die Paarungen für die Ligaphase zu bilden. Die 18 Vereine werden in drei Töpfe mit je sechs Vereinen eingeteilt. Die Töpfe setzen sich auf Grundlage der vor Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste zusammen (vgl. Anhang D); der Titelhalter der UEFA Women‘s Champions League ist in Topf 1 topgesetzt.

16.02

Die Gegner einer Mannschaft sowie die Austragung der jeweiligen Partien als Heim- bzw. Auswärtsspiel werden ausgelost. Jeder Mannschaft werden aus jedem der drei Töpfe zwei Gegner zugelost, wobei sie gegen einen Gegner aus jedem Topf zuhause spielt und gegen den anderen auswärts spielt. Vorbehaltlich Absatz 16.03 können Mannschaften aus demselben Verband einander grundsätzlich nicht zugelost werden und jede Mannschaft tritt gegen maximal zwei Gegner aus demselben Verband an.

16.03

Die UEFA-Administration kann für die Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen festlegen sowie Auslosungsbedingungen anpassen, um ausweglose Situationen zu vermeiden und/oder mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.