Artikel 19 Auslosungsverfahren – K.-o.-Phase - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
19.01

Nach Abschluss der Ligaphase bestreiten 12 Vereine die K.-o.-Phase auf vordefinierten Positionen basierend auf ihrer Platzierung nach Abschluss der Ligaphase wie in Anhang B veranschaulicht.

19.02

Die K.-o.-Phasen-Playoff-Paarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden zwei gesetzte Paare (Vereine auf den Positionen 5 und 6 sowie 7 und 8) und zwei ungesetzte Paare (Vereine auf den Positionen 9 und 10 sowie 11 und 12) gebildet.

  2. Vereine in gesetzten Paaren werden gegen Vereine in ungesetzten Paaren gelost (vgl. Anhang B): Verein 5 bzw. 6 gegen Verein 11 bzw. 12 und Verein 7 bzw. 8 gegen Verein 9 bzw. 10).

  3. Die gesetzten Vereine bestreiten das Rückspiel grundsätzlich zu Hause.

19.03

Die Viertelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden zwei gesetzte Paare gebildet (Vereine auf den Positionen 1 und 2 sowie 3 und 4).

  2. Die Vereine in gesetzten Paaren werden in eine der beiden entsprechenden Positionen im Viertelfinale (vgl. Anhang B) gelost und treten gegen die Sieger der K.-o.-Phasen-Playoffs an, deren Position bei der Auslosung der K.-o.-Phasen-Playoffs gemäß Absatz 19.02 bestimmt wird.

  3. Die gesetzten Vereine bestreiten das Rückspiel grundsätzlich zu Hause.

19.04

Die Halbfinalpaarungen werden gemäß Anhang B bestimmt. Gesetzte Mannschaften, d.h. Mannschaften auf den Plätzen 1 und 2 nach der Ligaphase, bestreiten das Halbfinalrückspiel zuhause. Unterliegt eine gesetzte Mannschaft im Viertelfinale, nimmt die Mannschaft, welche diese besiegt hat, die gesetzte Position in der jeweiligen Tableau-Hälfte ein (d.h. die höhere Klassierung in der Setzliste wird nicht nach jeder Runde neu berechnet).

19.05

Im Endspiel gilt die Mannschaft in der silbernen Tableau-Hälfte (vgl Anhang B) aus administrativen Gründen als nominelle Heimmannschaft.

19.06

Die UEFA-Administration kann für jede Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen festlegen sowie die Auslosungsbedingungen anpassen bzw. Positionen direkt zuweisen, um mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.