Nach der Auslosung der ersten und zweiten Qualifikationsrunde müssen die Vereine jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sich die Vereine nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen:
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Bekundet ein Verein Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.
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Wenn mehr als ein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, werden folgende Kriterien berücksichtigt:
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Meinung der Mehrheit der Vereine
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Vorrang für Vereine aus Verbänden, aus denen nicht bereits Vereine ein Miniturnier im Rahmen der ersten Qualifikationsrunde ausrichten;
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Losentscheid.
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Bekundet kein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverein durch Losentscheid.
Aus operativen Gründen können nur Vereine, die direkt in der betreffenden Runde in den Wettbewerb eintreten, bei der Ausrichtung berücksichtigt werden.