Artikel 23 Bestimmung der Ausrichter der ersten und zweiten Qualifikationsrunde - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
23.01

Nach der Auslosung der ersten und zweiten Qualifikationsrunde müssen die Vereine jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sich die Vereine nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen:

  1. Bekundet ein Verein Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.

  2. Wenn mehr als ein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    • Meinung der Mehrheit der Vereine

    • Vorrang für Vereine aus Verbänden, aus denen nicht bereits Vereine ein Miniturnier im Rahmen der ersten Qualifikationsrunde ausrichten;

    • Losentscheid.

  3. Bekundet kein Verein Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverein durch Losentscheid.

Aus operativen Gründen können nur Vereine, die direkt in der betreffenden Runde in den Wettbewerb eintreten, bei der Ausrichtung berücksichtigt werden.