Artikel 26 Bekanntgabe der Stadien und Anstoßzeiten - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
26.01

Ab der Ligaphase werden die Anstoßzeiten von der UEFA-Administration festgelegt.

26.02

Die Spiele der Ligaphase und der K.-o.-Phasen-Playoffs sowie die Viertelfinalspiele beginnen um 18.45 Uhr MEZ bzw. um 21.00 Uhr MEZ. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.

26.03

Am letzten Spieltag der Ligaphase beginnen alle Spiele gleichzeitig am Mittwoch um 21.00 Uhr MEZ. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.

26.04

Die Stadien für Spiele in der Qualifikationsphase sowie für Spiele in der Ligaphase und den K.-o.-Phasen-Playoffs werden von den Ausrichtervereinen festgelegt und müssen vom jeweiligen Verband bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist vor dem Beginn des Wettbewerbs in das UEFA-Online-System eingegeben werden. Die Anstoßzeiten für Spiele in der Qualifikationsphase müssen innerhalb der von der UEFA-Administration festgelegten Frist über das entsprechende Online-System bekanntgegeben werden.

26.05

Jeder Verein muss ein Stadion sowie ein Ersatzstadion für seine Heimspiele ab der Ligaphase (bis einschließlich der K.-o.-Phasen-Playoffs) vorschlagen, welche die Stadionkriterien für seine Heimspiele erfüllen.Es ist entweder das Stadion des Ausrichtervereins oder ein anderes Stadion in derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet. Ausnahmsweise kann die UEFA-Administration ein Stadion auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands akzeptieren, falls auf dem eigenen Gebiet kein geeignetes Stadion verfügbar ist. Grundsätzlich werden Stadien nur zugelassen, wenn internationale Direktflüge und/oder Charterflüge im Land des betreffenden Vereins in zumutbarer Entfernung von der Austragungsstadt landen können. Alle Stadien müssen von der UEFA-Administration genehmigt werden.

26.06

Genauso darf bei den Miniturnieren der ersten und zweiten Qualifikationsrunde ohne das Einverständnis der betroffenen Mannschaften kein Stadium weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Hotels entfernt sein. Der Ausrichterverein hat sicherzustellen, dass alle verwendeten Hotels leicht zugänglich sind und dass die Gastmannschaften unter günstigen Bedingungen anreisen können. Die Hotels müssen innerhalb einer annehmbaren Distanz zum nächstgelegenen internationalen Flughafen liegen.

26.07

Gemäß Absatz 34.01 dürfen ab der Ligaphase maximal zwei Stadien verwendet werden. Die Stadien müssen der UEFA-Administration vom jeweiligen Verband der betroffenen Vereine innerhalb der festgesetzten Frist bestätigt werden.

26.08

Das Exekutivkomitee legt Datum und Stadion des Endspiels fest.