Artikel 41 Farben - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
41.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung.

  1. In der Qualifikationsphase werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  2. Ab der Ligaphase werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

41.02

Bemerkt die Schiedsrichterin vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet sie nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.

41.03

Im Endspiel dürfen beide Mannschaften ihre Hauptspielkleidung tragen. Besteht jedoch Verwechslungsgefahr, muss die als „Auswärtsmannschaft“ geltende Mannschaft andere Farben wählen.