Ab der der Ligaphase dürfen nur die genehmigten Sponsoren auf der Kleidung angebracht werden. Zusätzlich zum Trikot- und Ärmelsponsor gemäß Artikel 28 UEFA-Ausrüstungsreglement darf eine Mannschaft auf der Rückseite des Trikots, unterhalb der Rückennummer, wie folgt einen zusätzlichen Sponsor auf der Spielkleidung anbringen:
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Gemäß Artikel 6 UEFA-Ausrüstungsreglement muss der Sponsor vorab von der UEFA genehmigt werden.
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Die Gesamtfläche für den Sponsor auf der Rückseite des Trikots darf höchstens 100 cm2 betragen.
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Der Sponsor muss vorab vom Nationalverband des Vereins genehmigt worden sein und in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb als Sponsorenwerbung auf dem Trikot verwendet werden.
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Das Sponsorenlogo auf der Rückseite des Trikots kann alleine oder zusammen mit einem Wohltätigkeitslogo (zusammen höchstens 100 cm2) verwendet werden.
Ab der der Ligaphase dürfen die Vereine während derselben UEFA-Spielzeit jeden Kleidungssponsor höchstens einmal wechseln.
Die Verpflichtung eines Sponsors, nachdem der Wettbewerb ohne Sponsor begonnen wurde, gilt nicht als Sponsorenwechsel.
Eine Änderung des Inhaltes der Sponsorenwerbung gilt als Sponsorenwechsel, selbst wenn der Sponsor der gleiche bleibt.
Vereine, die den Kleidungssponsor wechseln wollen, müssen ihr Gesuch mindestens sieben Werktage vor dem Spiel, bei dem sie den neuen Sponsor verwenden wollen, bei der UEFA-Administration einreichen (zusammen mit den im UEFA-Ausrüstungsreglement festgelegten Gegenständen).
Vereine, die ab der K.-o.-Phase ihren Kleidungssponsor wechseln möchten, müssen dies der UEFA-Administration bis spätestens 6. Februar 2026 (12.00 Uhr MEZ) mitteilen. Danach ist kein Sponsorenwechsel mehr möglich.