Artikel 45 Andere Mannschaftsausrüstung - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
45.01

Ab der Ligaphase darf von Spielerinnen und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen.

45.02

Ab der Ligaphase muss mit Ausnahme des von der UEFA speziell bereitgestellten Materials jegliche zusätzliche Spezialausrüstung wie Materialtaschen, medizinische Taschen, Trinkbehälter, Decken, Handtücher usw. frei von Herstelleridentifikation und Sponsorenwerbung sein, sofern im UEFA-Ausrüstungsreglement nichts anderes angegeben ist.

45.03

Ab der Ligaphase ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände die den Vereinen von der UEFA zur Verfügung gestellte Spezialausrüstung zu verwenden.