Artikel 48 Akkreditierungen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
48.01

Die UEFA stellt den Partnern in Zusammenarbeit mit dem Ausrichterverein eine zu vereinbarende Anzahl Akkreditierungen zur Verfügung. Die Akkreditierung soll in jedem Fall sicherstellen, dass sämtliche Dienstleistungen vor, während und nach den Spielen erbracht werden können.

48.02

Der Ausrichterverein hat sicherzustellen, dass dem zwecks Live-Datenerfassung ernannten UEFA-Datenkoordinator (Venue Data Coordinator – VDC):

  1. vom Morgen des Spiels bis 90 Minuten nach dem Schlusspfiff eine Akkreditierung für den Zugang zu einem Kommentatorenplatz (oder einem gleichwertigen Platz) mit Breitband-Internetzugang zur Verfügung steht; und

  2. eine Akkreditierung gegeben wird, die ihm Zugang zur Schiedsrichterumkleidekabine gewährt.