Artikel 59 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
59.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

59.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus der Schiedsrichterin, zwei Schiedsrichterassistentinnen, der vierten Offiziellen, zwei oder mehr Video-Schiedsrichterassistentinnen (falls ernannt) und einer Reserveschiedsrichterassistentin (falls ernannt).

59.03

In der Regel werden Schiedsrichterinnen ernannt.

59.04

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Verbands des Ausrichtervereins handeln muss.

59.05

Unmittelbar nach Spielende bestätigt die Schiedsrichterin den offiziellen Spielbericht.