Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.
Alle Zahlungen an die Vereine erfolgen in Euro auf das Bankkonto des betreffenden Verbands. Der Verein ist für die Koordination des Transfers vom Bankkonto des Verbands auf das Bankkonto des Vereins zuständig.
Der Verein darf den Gewinn aus seiner Teilnahme am Wettbewerb nicht ohne schriftliche Genehmigung der UEFA an eine Drittpartei übertragen.
Das UEFA-Exekutivkomitee legt vor Wettbewerbsbeginn die vorläufigen Beträge fest, welche die UEFA gemäß den Bestimmungen von Absatz 66.05 an die Vereine zahlt.
Die zur Verteilung bereitstehende Gesamtsumme setzt sich zusammen aus i) den Nettoeinnahmen der UEFA Women’s Champions League (Bruttoeinnahmen der UEFA aus Medienrechte- und Sponsoringverträgen für die zentral vermarktete Phase des Wettbewerbs (ab der Ligaphase) sowie Einnahmen am Spieltag (Ticketing und Hospitality) beim Finale der UEFA Women‘s Champions League) abzüglich der Betriebskosten der UEFA Women‘s Champions League und des UEFA Women‘s Europa Cup, ii) UEFA-Finanzmitteln und iii) der Querfinanzierung aus den UEFA-Klubwettbewerben der Männer.
Die UEFA versendet zu Beginn der Spielzeit ein Rundschreiben, in dem die auf der Grundlage von Absatz 66.05 und unter Berücksichtigung der laufenden kommerziellen Verträge zur Verteilung an alle beteiligten Parteien anstehenden vorläufigen Beträge genannt werden, namentlich an die an der zentral und nicht zentral vermarkteten Phase teilnehmenden Vereine der UEFA Women‘s Champions League, an die am UEFA Women‘s Europa Cup teilnehmenden Vereine und an die nicht teilnehmenden Vereine in der jeweils höchsten nationalen Meisterschaft der Frauen.
Bei sämtlichen Spielen des Wettbewerbs hat der Verband des Ausrichtervereins im Namen der UEFA für die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, der UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Schiedsrichterbeobachterin sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes aufzukommen. Zur Deckung der entsprechenden Auslagen wird ein Betrag von EUR 15 000 pro Miniturnier bzw. EUR 5 000 (EUR 6 000 bei VAR-Einsatz) pro Spiel bereitgestellt. Dieser Beitrag wird am Ende der Spielzeit ausgezahlt und gemäß Absatz 66.05 den Betriebskosten des Wettbewerbs belastet. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen dieser Personen.