Artikel 68 Finanzielle Grundsätze – dritte Qualifikationsrunde - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
68.01

Jeder Verein behält seine Einnahmen für sich und trägt alle seine Kosten. Der Gastverein trägt seine Reise- und Aufenthaltskosten, sofern die beiden Vereine nichts anderes vereinbaren, selbst. Gegebenenfalls sind die Bestimmungen von Absatz 28.06 und Absatz 28.07 zu beachten. Wird ein Spiel aus irgendeinem Grund verlegt, und entstehen dadurch zusätzliche Kosten für den Gastverein, entscheidet die UEFA-Administration, zu wessen Lasten diese gehen.