Jeder Ausrichterverein muss der UC3/UEFA und ihren Partnern für jedes Spiel der UEFA Women's Champions League einen einzigen, exklusiven Hospitality-Bereich kostenlos zur Verfügung stellen, der im VIP-Bereich des Vereins liegen sollte. In der K.-o.-Phase kann die UC3/UEFA den Ausrichterverein auffordern, ihr kostenlos einen exklusiven, abgetrennten Bereich außerhalb des Hospitality-Bereichs des Vereins (falls Platz vorhanden) oder einen anderen vergleichbaren Bereich zur Nutzung durch die UC3/UEFA und ihre Partner zur Verfügung zu stellen. Beschließt die UC3/UEFA, den bereitgestellten exklusiven Hospitality-Bereich zu nutzen, muss der Ausrichterverein sicherstellen, dass keine kommerzielle Werbung von Dritten sichtbar ist. Die entsprechenden Anforderungen sind von der UC3/UEFA im Rahmen der in allen Stadien vorgenommenen Inspektionsbesuche festzulegen. Bietet der Ausrichterverein seinen Gästen einen besonderen Service (z.B. ein besonderes Menü) an, müssen die Gäste der UC3/UEFA und ihrer Partner ohne Zusatzkosten denselben Service angeboten bekommen, auch im exklusiven Hospitality-Bereich der UEFA. Sofern der Ausrichtervereins seinen VIP-Bereich nach dem Spiel schließt, während andere Hospitality-Bereiche offen bleiben, sollten die UC3/UEFA und ihre Gäste Zugang zu diesen Bereichen erhalten. Der Ausrichterverein muss sicherstellen, dass solche Bereiche die UC3/UEFA in die Lage versetzen, die entsprechende Anzahl an Freikarteninhabern gemäß Absatz 47.03 sowie unter Einhaltung aller geltenden lokalen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen unterzubringen.
Der Standard dieses Bereichs muss mindestens dem höchsten Standard eines solchen Bereichs innerhalb des Stadions entsprechen. Kann der Ausrichterverein keinen derartigen Bereich innerhalb des Stadions bereitstellen, hat er auf eigene Kosten eine Alternativlösung außerhalb des Stadions zu finden. Eine solche Alternativlösung muss vom Standard her mit einem Innenraum vergleichbar sein, der dem höchsten Standard entspricht. Die UC3/UEFA informiert die Vereine über die Größenanforderungen solcher Hospitality-Einrichtungen.
Die Vereine müssen ihr Möglichstes unternehmen, um der UC3/UEFA und ihren Partnern die Möglichkeit zu geben, zu angemessenen kommerziellen Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit einer Skybox (oder ähnliche Einrichtung) für die Viertelfinalbegegnungen und zwei Skyboxen (oder ähnliche Einrichtungen) für die Halbfinalspiele zu erwerben.
Grundsätzlich sind der UC3/UEFA für die Ligaphase 10 Parkplätze bzw. für die K.-o.-Phasen-Playoffs, die Viertel- und Halbfinalspiele 15 Parkplätze zur Nutzung durch die Partner kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl und Kategorie werden zwischen der UC3/UEFA und dem Ausrichterverein einvernehmlich festgelegt. Diese Parkplätze müssen sich in einer bevorzugten Lage befinden und wenn möglich leichten Zugang zum Hospitality-Bereich der UC3/UEFA und der Partner bieten.