Anlässlich eines Tages der offenen Tür muss jeder Verein, der sich für die Ligaphase qualifiziert, der UEFA auf deren Anfrage Zugang zu allen Spielerinnen der Liste A, einer vereinbarten Auswahl von Spielerinnen der Liste B, zum Cheftrainer und zum Trainerassistenten geben, um folgende Inhalte für Aktivitäten des Host Broadcasters und die UEFA-Medienplattformen zu erhalten:
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Greenscreen-Filmaufnahmen (oder ähnliche Aufnahmen) mit allen Spielerinnen, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;
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Fotoaufnahmen an zwei Standorten mit allen Spielerinnen, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;
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Aufnahmen mit zehn Spielerinnen und dem Cheftrainer für digitale Inhalte;
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Interviews mit zwei Spielerinnen und dem Cheftrainer.
Die UEFA und der Verein einigen sich vorab über das Datum, die Zeit und den Ort des Tags der offenen Tür sowie darüber, welche Spielerinnen für welche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Jeder Tag der offenen Tür muss spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der entsprechenden Mannschaft in der Ligaphase durchgeführt werden, es sei denn, die Mannschaft und die UEFA haben eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Sollte eine ausgewählte Spielerin nicht in der Lage sein, an einem Teil des Tags der offenen Tür teilzunehmen, muss der Verein die UEFA so schnell wie möglich darüber informieren und sicherstellen, dass eine andere Spielerin als Ersatz verfügbar ist bzw. eine andere, von der UEFA akzeptierte angemessene Alternativlösung angeboten wird.
Zudem wird die UEFA während der Liga- und K.-o.-Phase eine Spiel-Promotion und spezifische Inhalte rund um ein ausgewähltes Spiel in jeder Spielwoche produzieren, um ein größeres Publikum zu erreichen und Interaktionen sowie Ansichten in den sozialen Medien zu steigern. Eine Mannschaft, deren Spiel ausgewählt wird, muss Zugang zu ausgewählten Spielerinnen der Liste A und zum Cheftrainer bieten, damit entsprechende maßgeschneiderte Inhalte erstellt werden können.
Die UEFA und der Verein einigen sich vorab über das Datum, die Zeit und den Ort der zusätzlichen Filmaufnahmen sowie darüber, welche Spielerinnen zur Verfügung gestellt werden. Sollte eine ausgewählte Spielerin nicht in der Lage sein, an einem Teil der Filmaufnahmen zu Werbezwecken teilzunehmen, muss der Verein die UEFA so schnell wie möglich darüber informieren und sicherstellen, dass eine andere Spielerin als Ersatz verfügbar ist bzw. eine andere, von der UEFA akzeptierte angemessene Alternativlösung angeboten wird.
Auf Anfrage der UEFA müssen die Vereine, die sich für das Endspiel qualifizieren, für folgende Aktivitäten zur Verfügung stehen:
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Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielerinnen und dem Cheftrainer spätestens fünf Tage nach dem Halbfinal-Rückspiel der betreffenden Mannschaft;
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Greenscreen-Filmaufnahmen (oder ähnliche Aufnahmen) mit allen spielberechtigten Spielerinnen der Liste A und B, die dem Kader für das Endspiel angehören könnten, sowie mit dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel; und
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ein zusätzliches Fotoshooting mit mindestens vier Spielerinnen sowie dem Cheftrainer spätestens sieben Tage vor dem Endspiel.
Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen sind im UEFA Women's Champions League Club Manual aufgeführt.