Für die Berechnung des Vereinskoeffizienten werden die von einem Verein in einer bestimmten Spielzeit (UEFA Women‘s Champions League oder UEFA Women‘s Europa Cup) gesammelten Punkte gemäß diesem Anhang D des Wettbewerbsreglements zusammengezählt. Der sportliche Fünfjahres-Vereinskoeffizient entspricht dem Gesamttotal seiner Koeffizienten aus den fünf Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Anhang D.2 oder 20 % des Fünfjahres-Verbandskoeffizienten, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist. In jeder Saison werden die Punkte gemäß dem einschlägigen Wettbewerbsreglement für die jeweilige Saison vergeben, d.h. Anhang D.4.1 und Anhang D.4.2 gelten nur für die Vergabe von Punkten in der Saison 2025/26.