G.5.2 Offizielle Vereinsplattformen - Frauen Champions League

Reglement der UEFA Women's Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
27 June 2025
G.5.2.1

Rechte zur zeitversetzten Ausstrahlung dürfen von den Vereinen auf offiziellen Vereinsplattformen ab 24.00 Uhr MEZ (sofern unten nicht anders angegeben) nach Abschluss des jeweiligen Spiels unter folgenden Bedingungen verwertet werden:

  1. Clips und Sendungen dürfen nur auf der Basis eines Abonnements (Bezahldienst und/oder Pay-per-View) zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme (i) eines einzigen (d.h. nur einer zu einem beliebigen Zeitpunkt), höchstens dreiminütigen Clips, der kostenlos ausgestrahlt werden darf, vorausgesetzt, dass die entsprechenden Sendepartner des Wettbewerbs gemäß den UC3/UEFA-Richtlinien und -Reglementen beworben werden (z.B. Link zur UC3-Seite „Where to watch“), sofern die UC3 den Vereinen das dazugehörige Werbematerial und die diesbezüglichen Anweisungen zur Verfügung stellt, und (ii) gesponserter (aber nur vom entsprechenden UC3-Sponsor) und/oder nicht gesponserter Clips, die den von den UC3-Sponsoren und der UC3/UEFA zur Verfügung gestellten alleinigen und exklusiven Bildmaterial-Werbeinhalten entsprechen (z.B. das „Tor der Woche“);

  2. gemäß Anhang G.5.1.1 ab 24.00 Uhr MEZ am Tag nach dem letzten Spieltag der betreffenden Spielwoche (z.B. Donnerstag 24.00 Uhr MEZ für Spiele in einer Spielwoche mit Spielen am Dienstag und Mittwoch MEZ; Freitag 24.00 Uhr MEZ für Spiele in einer Spielwoche mit Spielen am Mittwoch und Donnerstag; oder Sonntag 24.00 Uhr MEZ für ein an einem Samstag ausgetragenes Endspiel) dürfen die Clips und Sendungen frei empfangbar und/oder auf Basis eines Abonnements (Bezahldienst und/oder Pay-per-View) zur Verfügung gestellt werden;

  3. Clips und Sendungen dürfen vollständig (d.h. zu 100 %) der UEFA Women's Champions League gewidmet sein; und

  4. vorbehaltlich Anhang G.5.2.1.a. (ii) dürfen Clips und Sendungen von einem Dritten gesponsert werden, wobei jedoch keine direkte oder indirekte Verbindung mit dem Wettbewerb hergestellt werden darf. Die Vereine müssen deshalb insbesondere gewährleisten, dass die offiziellen Vereinsplattformen keinerlei Sponsoring aufweisen, das eine direkte und/oder indirekte Verbindung zwischen einem Produkt, einer Dienstleistung, einer Person oder einer Marke und dem Wettbewerb ermöglicht. Clips und Sendungen mit über 50 % UEFA-Inhalten (dazu gehören Inhalte der UEFA Women's Champions League und weitere UEFA-bezogene Inhalte, einschließlich anderer UEFA-Wettbewerbe), dürfen jedoch nur von UC3-Sponsoren unterstützt werden. Die Liste der UC3-Sponsoren und die für das Sponsoring anwendbaren Bedingungen und Verfahren werden dem Verein von der UC3 auf schriftlichen Antrag des Vereins hin mitgeteilt.

G.5.2.2

Im Allgemeinen gelten die oben in Anhang G.5.1 und Anhang G.5.2.1 angegebenen Sperrfristen und Einschränkungen für jegliche audiovisuelle und/oder visuelle Berichterstattung über den Wettbewerb, ob aus dem Rohmaterial oder direkt von den Vereinen erstellt (einschließlich Aktivitäten vor und nach dem Spiel). Jedoch gelten folgende Ausnahmen:

  1. Von Vereinen innerhalb des Stadiongeländes ab 45 Minuten vor und bis 5 Minuten vor dem Anpfiff erstellte oder aus dem Rohmaterial (raw feed) erstellte Inhalte (z.B. von zugewiesenen Studios mit Spielfeldsicht oder Präsentationspositionen am Spielfeldrand aus) dürfen wie folgt live und/oder zeitversetzt verwertet werden, vorausgesetzt, dass die Live-Übertragung des Spiels gemäß den UC3/UEFA-Richtlinien und -Reglementen beworben wird (z.B. Link zur -Seite „Where to watch“), sofern die UC3 den entsprechenden Verein bei der Erfüllung seiner werblichen Pflichten unterstützt:

    1. auf Digitalplattformen des Vereins bis 5 Minuten vor Spielbeginn und/oder ab 5 Minuten nach Spielende (5 Minuten nach der Pokalübergabe im Falle des Endspiels), wobei eine Maximaldauer von 3 Minuten pro Spiel einzuhalten ist.

    2. ab 24.00 Uhr MEZ am Tag nach dem letzten Spieltag der betreffenden Spielwoche (z.B. Donnerstag 24.00 Uhr MEZ für Spiele in einer Spielwoche, in der Spiele am Dienstag und Mittwoch ausgetragen werden; Freitag 24.00 Uhr MEZ für Spiele in einer Spielwoche, in der Spiele am Mittwoch und Donnerstag ausgetragen werden; bzw. Sonntag 24.00 Uhr MEZ für ein am Samstag ausgetragenes Endspiel) auf offiziellen Vereinsplattformen ohne zeitliche Begrenzung;

  2. von Vereinen innerhalb des Stadiongeländes bis 5 Minuten vor dem Anpfiff erstellte oder aus dem Rohmaterial (raw feed) erstellte Inhalte dürfen live und/oder in Fast-Echtzeit verwertet werden, vorausgesetzt, dass die Live-Übertragung des Spiels in Übereinstimmung mit den UC3/UEFA-Richtlinien und -Reglementen auf Digitalplattformen des Vereins beworben wird (z.B. Link zur Seite „Where to watch“), sofern die UC3 den betreffenden Verein bei der Erfüllung seiner werblichen Pflichten unterstützt, wobei eine Gesamtdauer von maximal 30 Sekunden pro Spiel auf allen Digitalplattformen des Vereins und allen Dritt-Digitalplattformen gemäß Anhang G.5.3.2.b unten einzuhalten ist;

  3. von Vereinen innerhalb des Stadiongeländes erstellte oder aus dem Rohmaterial (raw feed) erstellte Inhalte im Hinblick auf das Spielgeschehen dürfen während des jeweils laufenden Spiels verwertet werden, vorausgesetzt, dass die Live-Übertragung des Spiels in Übereinstimmung mit den UC3/UEFA-Richtlinien und -Reglementen auf Digitalplattformen des Vereins beworben wird (z.B. Link zur Seite „Where to watch“), sofern die UC3 den betreffenden Verein bei der Erfüllung seiner werblichen Pflichten unterstützt, wobei maximal vier jeweils maximal 20-sekündige Clips pro Spiel zur Verfügung zu stellen sind, wenn diese andere Spielaktionen als die Treffer des Spiels zeigen;

  4. von Vereinen innerhalb des Stadiongeländes erstellte Inhalte in Bereichen, die den UC3-Medienpartnern nicht zugänglich sind (dieses Bildmaterial beschränkt sich auf das Geschehen neben dem Spielfeld), dürfen auf Digitalplattformen des Vereins zeitversetzt ab 5 Minuten nach Spielende (5 Minuten nach der Pokalübergabe im Falle des Endspiels) verwertet werden, vorausgesetzt, die Vereine haben solche Inhalte gemäß Anhang G.3.2 mit der UC3/UEFA zur vorherigen Verwertung durch die UC3-Medienpartner geteilt und die Maximaldauer von 60 Sekunden pro Spiel wird eingehalten.